
Seit dem 1. Juli 2015 gilt in Baden-Württemberg die neue Fassung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Es gilt für Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet worden sind und bei denen nach dem 30.06.2015 die Heizungsanlage ausgetaucht werden soll.
Die neue Fassung ist technologieoffen gestaltet und bietet Ihnen als Eigentümer jetz mehr Möglichkeiten: Neben dem Einsatz von erneuerbaren Energien können Sie jetzt auch Ersatzmaßnahmen anrechnen lassen.
Dazu zählen:
Ihre zusätzlichen Vorteile durch ein gedämmtes Dach:
Sie wissen noch nicht genau, welche Maßnahmen an Ihrem Haus sinnvoll sind?
Auch die Erstellung eines Sanierungsfahrplanes ist als Ersatzmaßnahme aufgenommen worden. Er zeigt Ihnen ganz individuell für Ihr Wohnhaus auf, in welcher sinnvollen Reihenfolge und Kombination und mit welches Kosten Sie Ihr Haus energetisch sanieren können.
Sie planen den Austausch Ihrer Heizung?
Dann rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihren Anruf unter 07392 9392-50 oder eine kurze Mail.
Für Ihr Bauprojekt nehmen wir uns bei Beratung und Planung genügend Zeit, damit hinterher auch wirklich alles passt! Für Ihr Traumdach und mehr Wohnraum. Sie erhalten persönliche und beste Handwerkerqualität zum Festpreis.
Ihr Andreas Wiedmer und das Team der Zimmerei & Holzbau Wiedmer
für Achstetten-Stetten sowie die Regionen Ulm und Laupheim
Lassen Sie sich von unseren Referenzen inspirieren.