PV-Pflicht bei Dachsanierungen

ACHTUNG: Ab dem 1. Januar 2023 PV-Pflicht auch bei Dachsanierungen in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, in dem bereits jetzt eine Solarpflicht für Wohnhäuser greift und künftig auf Sanierungen ausgeweitet wird. So gilt ab 2023 auch eine Pflicht zur Installation einer Solaranlage, wenn ein Hausbesitzer ein Dach grundlegend sanieren lässt. Die entsprechende PV-Pflichtverordnung wird gerade überarbeitet. Ein zentrales Element der Änderungsverordnung ist die genaue Definition einer grundlegenden Dachsanierung.

Grundlegende Dachsanierungen sind laut Verordnung „Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Gleiches gilt auch bei einer Wiederverwendung von Baustoffen. Ausgenommen sind Baumaßnahmen, die ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden vorgenommen werden.“ Festgehalten werden in der Verordnung unter anderem auch der Umfang der Mindestnutzung eines Daches mit PV-Anlagen oder Regelungen für eine Befreiung von der PV-Pflicht, etwa wenn deren Erfüllung im Einzelfall
wirtschaftlich unzumutbar ist.

Sie wollen die PV-Pflicht umgehen und noch dieses Jahr das  Dach sanieren?
Dann machen Sie zeitnah einen Termin mit uns aus. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 07392 9392-50 oder eine kurze Mail.


Ihre SICHER SAUBER SANIERER fürs Dach

Für Ihr Bauprojekt nehmen wir uns bei Beratung und Planung genügend Zeit, damit hinterher auch wirklich alles passt! Für Ihr Traumdach und mehr Wohnraum. Sie erhalten persönliche und beste Handwerkerqualität zum Festpreis.

Ihr Andreas Wiedmer und das Team der Zimmerei & Holzbau Wiedmer
für Achstetten-Stetten sowie die Regionen Ulm und Laupheim

Lassen Sie sich von unseren Referenzen inspirieren.