Dachsanierung – Welche Förderung gibt es?

Aktuell sind die Fördertöpfe für die energetische Sanierung so gut gefüllt wie nie zuvor. Damit lohnen sich Maßnahmen an Dach, Fassade oder Dachfenstern noch mehr. Damit Sie einen Überblick bekommen, stellen wir Ihnen diese Möglichkeiten vor:

Steuerliche Begünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen „Handwerker-Bonus“:

  • Für Arbeiten am und im Haushalt aller Art, auch für Sanierungsarbeiten
  • Bei Sanierungsarbeiten muss unabhängig vom Steuerbonus die EnEV als Mindeststandard eingehalten werden.
  • Bei Handwerkerleistungen können 20% der Arbeits- und Fahrtkosten inkl. Umsatzsteuer bis zu einem Betrag von 1200 Euro pro Jahr direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden (bei haushaltsnahen Dienstleistungen liegt der Betrag bei 4.000 Euro)
  • Voraussetzung: es liegt eine Rechnung vor, in der die Arbeitsleistung separat angegeben bzw. aufgeschlüsselt ist und der Rechnungsbetrag ist überwiesen oder abgebucht worden.

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungen:

  • Für energetische Sanierungen (z.B. Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken) als Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierung.
  • Das zu sanierende Gebäude muss älter sein als 10 Jahre.
  • KfW-Anforderung muss eingehalten werden (z.B. höherer U-Wert Dachflächendämmung).
  • Durchführung nur durch Fachunternehmen, Eigenleistungen werden steuerlich nicht berücksichtigt.
  • Rechnungsbetrag muss überwiesen oder abgebucht werden, die Arbeitsleistung muss auf der Rechnung ausgewiesen werden.
  • Förderung von 20% der Kosten (Material- und Lohnkosten) für Einzelmaßnahmen, höchstens 40.000 € für das Gesamtobjekt (d.h. Aufwendungen bis 200.000 € brutto (inkl. USt.) können berücksichtigt werden).
  • Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im daraufolgenden Jahr um höchstens 7 % (max. je 14.000 €) der Aufwendungen, im übernächsten Kalenderjahr um höchstens 6 % (max. 12.000 €) der Aufwendungen (aber weniger als 0 € Steuern geht nicht, d.h. Nuller als Null wird es nicht).
  • Die Förderung läuft für 10 Jahre vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029.

 

Förderung durch die KfW (Energieeffizient Sanieren 151/152/430):

  • Erhöhung der KfW-Tilgungs- und Investitionszuschüsse von 7,5% bzw. 10% auf jeweils 20% (auf max. 50.000 € Investitionsvolumen pro Wohneinheit)
  • Zinsgünstige Kredite
  • Beantragung durch zugelassene Gebäudeenergieberater (vor Beginn der Maßnahme)

 

Die Fördermöglichkeiten können nicht kombiniert werden. Welche Förderung am geeignetsten ist, hängt vom Einzelfall ab. Der neue Steuerbonus ist für kleinere Maßnahmen wie das Dämmen der obersten Geschossdecke oder den Austausch von Dachflächenfenstern interessant. Für größere Maßnahmen sind die Förderprogramme der KfW spannend.

Wir stellen hier nur die Möglichkeiten vor, aber nehmen keine Steuer- oder Fördermittelberatung vor. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot. Die Details sprechen Sie anhand unseres Angebotes mit ihrer Bank und ihrem Steuerberater durch.

Wir haben Sie neugierig gemacht? Dann lesen Sie hier, wie Sie in 6 Schritten zum sanierten Dach kommen. Oder Sie vereinbaren direkt einen Beratungstermin unter 07392 93 92 50.