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Dachsanierung 2026
– Welche Förderung gibt es?

Aktuell sind die Fördertöpfe für die energetische Sanierung so gut gefüllt wie nie zuvor. Damit lohnen sich Maßnahmen an Dach, Fassade oder Dachfenstern noch mehr. Damit Sie einen Überblick bekommen, stellen wir Ihnen diese Möglichkeiten vor:

Sie möchten Ihr Dach sanieren und fragen sich: Welche Förderung gibt es 2026 für eine Dachsanierung?

Damit sind Sie nicht allein. Genau diese Fragen stellen sich aktuell viele Hausbesitzer im Raum Ulm, Ehingen, Laupheim und Biberach.

Die gute Nachricht:
Auch 2026 gibt es attraktive Förderungen in Form von Zuschüssen und Krediten für eine Dachsanierung oder Dachdämmung.

Die Herausforderung:
Die Programme sind komplex – und nicht jede Förderung passt zu jedem Gebäude.

Auf dieser Seite bekommen Sie einen verständlichen Überblick, worauf es ankommt – und wie Sie die passende Förderung für Ihr Dach finden.

Wichtig:
Dieser Überblick ersetzt keine Förder- oder Steuerberatung, sondern dient als erste Orientierung.

Welche Förderung gibt es für eine Dachsanierung in 2026?

Für Dachsanierungen kommen aktuell verschiedene Förderwege infrage:

1. BAFA Förderung – Dachsanierung als Einzelmaßnahme

Wenn Sie eine Dach- oder Fassadendämmung als eigenständige Sanierungsmaßnahme in Betracht ziehen, besteht die Möglichkeiten, einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)  zu beantragen. Die Kosten für die Sanierung sollten dabei mindestens 2.000 Euro betragen. Dies fällt unter das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).“

Die Förderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, und es ist sogar ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent möglich, wenn die Dämmung im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten ist.

Beachten Sie, dass die Einbindung eines Energieberaters für die Förderung obligatorisch ist. Die förderfähigen Kosten für Dämmungsmaßnahmen sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt, sodass der maximale Zuschuss 12.000 Euro beträgt. Beachtenswert ist auch, dass Eigenleistungen (insbesondere Materialkosten) bei energetischen Sanierungen förderfähig sind, sowohl bei Einzelmaßnahmen als auch bei Effizienzhaus-Sanierungen.

Typische Maßnahmen:

2. KfW-Ergänzungskredit für eine Dachsanierung als Einzelmaßnahme

Wenn Sie die Maßnahme finanzieren möchten, kann ein ergänzender Kredit in Kombination mit dem BAFA-Zuschuss genutzt werden.

3. Förderkredit der KfW im Rahmen einer Sanierung zum Effizienzhaus

Wenn Sie ein älteres Haus gekauft oder geerbt haben, steht häufig eine Komplettsanierung inkl. einer Dachsanierung im Raum. Ziel ist es hier, einen Effizienzhausstandard zu erreichen.

Diese Förderung betrifft nicht nur das Dach, sondern immer das gesamte Gebäude (Effizienzhaus-Standard).

Entscheidend ist:
Die klassische Dachsanierung als Einzelmaßnahme wird meist über die BAFA gefördert. Die KfW kommt ins Spiel, wenn Sie das gesamte Haus energetisch sanieren.

Einige Tipps für die Antragsstellung:
Sowohl die BAFA-Förderung als auch die KfW-Förderung müssen vor Auftragsvergabe an das Handwerksunternehmen beantragt werden. Es ist ratsam, alle Angebotsbestandteile schriftlich zu erhalten, einschließlich der energetischen Details, da die Kostenvoranschläge die Grundlage für die Antragsstellung bilden. Zudem ist die Einbindung eines Energieberaters oder Sachverständigen obligatorisch. Für die Kosten des Sachverständigen gibt es eine Förderung in Höhe von 50 Prozent.

4. Steuerliche Förderung bei Dachsanierung – eine Alternative zur BAFA?

Alternativ kann eine Dachsanierung auch steuerlich geltend gemacht werden. Über 3 Jahre können 20 % der Kosten der energetischen Maßnahme steuerlich abgesetzt werden. Die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 € pro Förderobjekt.

Voraussetzungen:

Aus der Praxis im Raum Ulm:
Diese Variante wird häufig bei kleineren Maßnahmen genutzt, z. B. bei einer Dachdämmung und dem Austausch von Dachfenstern. Hier lohnt sich die Nachfrage beim Steuerberater.

5. Steuerliche Begünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen „Handwerker-Bonus“

Dieser Bonus gilt für Arbeiten am und im Haushalt, einschließlich Sanierungsarbeiten. Bei Sanierungsarbeiten muss der Mindeststandard der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten werden. Bei Handwerkerleistungen können 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer bis zu einem Betrag von 1,200 Euro pro Jahr direkt von der Einkommenssteuer abgezogen werden (bei haushaltsnahen Dienstleistungen beträgt der Betrag 4.000 Euro). Die Voraussetzung dafür ist, dass eine Rechnung vorliegt, in der die Arbeitsleistung separat ausgewiesen und der Rechnungsbetrag überwiesen oder abgebucht wurde.

6. Förderprogramme der Städte oder Gemeinden

Neben den staatlichen Förderungen bieten auch viele Städte und Gemeinden Unterstützung für Sanierungsprojekte, beispielsweise im Rahmen von Bundes-Länder-Programmen für Kleinere Städte und Gemeinden (LRP) oder des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR).

Beispiele:

Diese Programme sind oft zeitlich begrenzt und ändern sich regelmäßig. Ein Anruf bei der Stadt oder Gemeinde hilft hier weiter.

Offizielle Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten finden Sie unter anderem bei der KfW, den BAFA-Zuschüssen für Einzelmaßnahmen sowie zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen. Bitte beachten Sie, dass sich die Programme und Förderbedingungen regelmäßig ändern können.

Die Förder­möglich­keiten können nicht kombiniert werden

Welche Förderung am geeignetsten ist, hängt vom Einzelfall ab. Der neue Steuerbonus ist für kleinere Maßnahmen wie das Dämmen der obersten Geschossdecke oder den Austausch von Dachflächenfenstern interessant. Für größere Maßnahmen sind die Förderprogramme der KfW spannend.

Wir stellen hier lediglich die verschiedenen Möglichkeiten vor, aber nehmen keine Steuer- oder Fördermittelberatung vor. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot, und Sie können die Details im Rahmen unseres Angebotes mit Ihrer Bank, Ihrem Energieberater und Ihrem Steuerberater besprechen.

Welche Förderung passt zu Ihrer Dachsanierung?

Das hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab:

Deshalb gibt es keine pauschale Empfehlung.

Unsere Empfehlung aus der Praxis:

Bevor Sie sich intensiv mit Förderprogrammen beschäftigen, sollte zunächst Ihr Dach realistisch eingeschätzt werden.

Denn entscheidend ist nicht nur, welche Zuschüsse möglich sind, sondern vor allem, welche Maßnahmen technisch sinnvoll sind und sich langfristig wirklich lohnen.

Erst danach lässt sich beurteilen, welche Förderung am besten zu Ihrem Vorhaben passt.

Erst Dach sanieren, dann Heizung tauschen – warum das entscheidend ist

Ein Punkt, der häufig unterschätzt wird ist, dass zuerst die Gebäudehülle verbessert (z. B. Dach) und dann erst die Heizung erneuert werden sollte.

Der Vorteil:

Zusätzlich lassen sich Förderprogramme sinnvoll kombinieren, z. B. eine Förderung für die Dachsanierung und eine Förderung für die Heizungsanlage.

Dachsanierung Förderung beantragen – worauf Sie achten müssen

Viele Förderungen werden nicht genutzt oder falsch beantragt.

Die häufigsten Fehler:

Wichtig: Die Förderung muss i. d. R. immer vor Beginn der Arbeiten beantragt werden.

Lohnt sich eine Dachsanierung 2026 überhaupt?

Ganz klar: Ja.

Gerade bei älteren Gebäuden aus den 60er- oder 70er-Jahren geht über das Dach oft unnötig viel Wärme verloren – teilweise bis zu 30 %.

Eine professionelle Dachsanierung hilft dabei, Heizkosten spürbar zu senken, den Wohnkomfort zu verbessern und gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie langfristig zu erhalten.

Deshalb zählt das Dach bei vielen Häusern zu den wichtigsten Ansatzpunkten, wenn es um Energieeffizienz und Modernisierung geht.

So läuft es in der Praxis ab

Viele unserer Kunden im Raum Ulm gehen folgenden Weg:

  1. Vor-Ort-Beratung und Bestandsaufnahme
  2. Klärung, welche Maßnahmen sinnvoll sind
  3. Prüfung der Fördermöglichkeiten durch externe Energieberater
  4. Entscheidung für eine passende Lösung
  5. Umsetzung

Wichtig: Die Förderung sollte immer vor Beginn der Arbeiten geklärt werden, um auch wirklich das Maximum auszuschöpfen.

Nachhaltige Dachsanierung der Zimmerei Wiedmer aus Achstetten mit Zwischensparrendämmung aus Zellulose und Aufdachdämmung aus Holzweichfaser

Wir haben Sie neugierig gemacht?

Dann lesen Sie hier, wie Sie in 6 Schritten zum sanierten Dach kommen.

Jetzt Förderung für Ihre Dachsanierung prüfen lassen!

Wenn Sie wissen möchten, welche Fördermöglichkeiten Sie 2026 für Ihre Dachsanierung erhalten können, ob sich eine Sanierung aktuell lohnt und wie Sie das Ganze sinnvoll angehen, dann vereinbaren Sie gerne einen Termin.

Gemeinsam schauen wir uns Ihre Situation an und finden die passende Lösung für Ihr Dach.

Häufige Fragen und Antworten zur Förderung von Dachsanierungen

Welche Förderung gibt es für eine Dachsanierung 2026?

Für die Dachsanierung stehen 2026 drei Förderwege zur Verfügung: der BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen (bis zu 20 % inkl. iSFP-Bonus, Förderung auf bis zu 60.000 € je Wohneinheit), der KfW-Ergänzungskredit bei Einzelmaßnahmen sowie die KfW-Förderung zum Effizienzhaus bei einer Komplettsanierung. Alternativ ist auch eine steuerliche Förderung nach § 35c EStG möglich.

Welche Förderung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt stark vom Gebäude und vom Umfang der geplanten Arbeiten ab.

Ja, gerade Dächer aus den 70er oder 80er Jahren sind in vielen Fällen gut förderfähig. Der Grund: Diese Dächer haben in der Regel eine deutlich schlechtere Dämmung als heute gefordert. Durch eine Sanierung lassen sich die energetischen Anforderungen meist gut erreichen.

Wichtig ist, dass die geplante Maßnahme die aktuellen technischen Anforderungen erfüllt (z. B. Dämmwerte/U-Werte).

Ja, das ist zwingend erforderlich. Förderanträge müssen immer vor Beginn der Arbeiten gestellt und genehmigt werden. Wer bereits mit der Sanierung startet, verliert in der Regel den Anspruch auf Förderung.

Deshalb ist es wichtig, die Maßnahme und die Förderung frühzeitig zu planen – idealerweise noch bevor Handwerker beauftragt werden.

Ja, das ist sogar empfehlenswert. Wer erst das Dach saniert und danach die Heizung erneuert, kann beide Maßnahmen separat fördern lassen. Zudem sinkt durch die bessere Dämmung der Wärmebedarf – was eine kleinere und günstigere Heizungsanlage ermöglicht.

Ja. Wer sein selbst genutztes Eigenheim energetisch saniert, kann alternativ zur BAFA-Förderung über § 35c EStG 20 % der Kosten über drei Jahre steuerlich absetzen (max. 40.000 € je Objekt). Ein Energieberater oder aufwändiges Antragsverfahren ist nicht erforderlich – allerdings muss ausreichend Steuerschuld vorhanden sein. Für kleinere Maßnahmen wie eine Dachdämmung oder den Austausch von Dachfenstern kann das die attraktivere Variante sein.

Hier lohnt sich die Nachfrage beim Steuerberater – gerade im Raum Ulm, Ehingen und Biberach helfen wir Ihnen gerne weiter.