
Ein Unfall auf der Baustelle ist schnell passiert und kann von kleineren Schnittverletzungen über einen verknacksten Fuss bis hin zu einem Absturz reichen. Von schweren Unfällen sind wir bis jetzt zum Glück verschont geblieben. Ganz gleich wie schwerwiegend der Unfall ist, ist es immer ein Ärgernis für alle Beteiligten.
Obwohl damit auch einiges an Arbeit verbunden ist, ist Arbeitsschutz kein notwendiges Übel, sondern eine wichtige Maßnahme, um die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter zu gewährleisten. Es ist eine grundlegende Verantwortung von uns als Arbeitgeber, unsere Beschäftigten vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.
Arbeitsschutz umfasst dabei verschiede Aspekte von der Identifizierung und Bewertung von Risiken, die Implementierung von Schutzmaßnahmen, die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Bereitstellung geeigneter Schutzausrüstung und die regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsstandards. Ziel ist es, Unfälle, Verletzungen und Erkrankungen am Arbeitsplatz zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.
Arbeitsschutz ist auch vor dem Hintergrund des langfristigen Gesundheitsschutzes wichtig. Bestimmte Arbeitsbedingungen können zu langfristigen Gesundheitsschäden führen, wie beispielsweise Lärm, Chemikalien oder wiederholte körperliche Belastungen. Durch angemessene Schutzmaßnahmen können solche Risiken minimiert werden, um die Gesundheit der Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer langfristig zu erhalten.
So nehmen unsere Mitarbeiter regelmäßig an entsprechenden Schulungen teil.
Insgesamt betrachten wir Arbeitsschutz als eine Investition, die sich langfristig für unsere Mitarbeiter und unser Unternehmen auszahlt. Er ist integraler Bestandteil einer verantwortungsbewussten und nachhaltigen Arbeitskultur, bei der das Wohl unserer Beschäftigten im Mittelpunkt steht.
ACHTUNG: Auch Auftraggeber sind in der Pflicht. Als Veranlasser trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben. Deshalb ist er zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustelle verankerten baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen sowohl bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens als auch bei der Bauausführung verpflichtet.
Wer z.B. aus Kostengründen den Arbeitsschutz vernachlässigt, handelt fahrlässig. Auch Bauherren können haftbar gemacht werden (Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 7. Mai 2014, Az 1 U 1080/14).
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